LED Touch Pen Light
NEU
1 Stück LED Touch Pen Light
LED Taschenlampe in Stiftform
- hohe Lichtleistung durch CREE XPE2 Spot-LED-Licht
- sehr helles COB-LED Seitenlicht
- Taster-Funktion
- gummierte Schalter-Kappe für Touchscreen-Anwendung
- stoßfestes Gehäuse
- geringe Wärmeentwicklung
- Clip für Hemd und Arbeitsmanteltasche
- schlanke Bauform, ideal für enge Platzverhältnisse
- die Verwendung von Akkus ist zugelassen
- lange Lebensdauer
Technische Daten:
Lichtfarbe:weiß
Lichtstrom:80 Lumen
Leuchtdauer:2 h
Leuchtmittel Spotlicht:CREE XPE2
Hauptlicht:COB-LED
Material:Aluminium, schwarz eloxiert
Gewicht:35 g (inklusive Batterie)
Abmessung (L × B × H):142 × 17 × 17 mm
Kopfdurchmesser mit Gürtelclip:17 mm
Kopfdurchmesser ohne Gürtelclip:14 mm
Schutzart: IP 20
Batterietyp: AAA LR03
Hinweise zum Batteriegesetz:
Es ist gesetzlich verboten, Batterien über den Hausmüll zu entsorgen. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien aufgrund Gesetz verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder aber im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Angebot führen, bzw. geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder auch direkt bei uns abgeben:
Batterien sind mit dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Hinweise zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):
Seit dem 24.03.2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte gem. § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG nicht mehr dem Hausmüll zur Entsorgung zugeführt werden, sondern Sie sind verpflichtet, ein Altgerät nach Gebrauch einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Bringen Sie daher Elektro- und Elektronikartikel nach ihrer Lebensdauer zu ihrer regionalen Sammelstelle. Die Rücknahme ist für Endverbraucher kostenlos. Möglicherweise holen die kommunalen Entsorgungsträger die Altgeräte auch beim Enderbraucher im privaten Haushalt ab. Wir empfehlen, sich über den für Sie jeweils gültigen lokalen Abfallkalender oder aber bei Ihrer Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltung über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten zu informieren.
Herstellernummer: | 388559 |